Allgemeine Nutzungsbedingungen für Online-Dienstleistungen cctop: clearing-center telecommerce over one pipe
der stratEDI GmbH, Lusebrink 9, 58285 Gevelsberg
1. Geltungsbereich
Das Unternehmen stratEDI erbringt Dienstleistungen für den Austausch von EDI-Nachrichten zwischen Geschäftspartnern entsprechend den nachstehenden Definitionen.
Die nachstehend definierten Dienstleistungen werden seitens stratEDI ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen erbracht. Ergänzend gelten nur die Bedingungen der Registrierung des Kunden. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen stratEDI und dem Kunden kommt durch die Registrierung des Kunden auf der Webseite von stratEDI (www.cctop.de) wirksam zustande. Nach Registrierung erhält der Kunde automatisch eine E-Mail über seine Registrierung. Diese E-Mail ist Bestätigung des Vertragsschlusses mit dem Inhalt, dass stratEDI dem Kunden die von ihm gewählte Leistung, d.h. entweder das Datenclearing mit den cctop-Standard-Inhouseformaten oder der EDI-Datenaustausch über WebEDI zur Verfügung stellt.
Nach der Registrierung wird sich stratEDI mit dem vom Kunden angegebenen Partner in Verbindung setzen, um die EDI-Verbindung zu initiieren und gegebenenfalls Testdaten anzufordern.
3. Leistungen von stratEDI
3.1 Allgemeines
stratEDI ermöglicht über das Clearing Center cctop den Austausch und die Konvertierungen von EDI-Nachrichten zwischen Geschäftspartnern.
Die Möglichkeit zum Austausch elektronischer Daten wird dabei von stratEDI im Rahmen von cctop in zwei Arten ermöglicht, die der Kunde bei der Registrierung verbindlich wählt: classic EDI oder WebEDI.
3.2 Classic EDI
Die Nutzung von cctop als Datenclearing ersetzt das sog. Classic-EDI-Verfahren. Der Betrieb einer eigenen lokalen EDI-Lösung entfällt hierbei.
Stattdessen sendet der Geschäftspartner seine für den cctop-Kunden bestimmten Daten (z.B. Bestellungen) im EDIFACT-Format an den cctop-Server. Hier werden die Daten in das cctop-Standard-Inhouse-Format konvertiert und anschließend zum Kunden weitergeleitet. Das geht auch in umgekehrter Richtung.
Es werden beliebige Nachrichtentypen (wie Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferavise, Rechnung, Abverkaufsdaten, Lagerbestandsmeldungen, Zahlungsverkehrsnachrichten, Speditionsaufträge, Statusmeldungen etc.) unterstützt.
Voraussetzung ist, dass der Kunde seine Daten in dem cctop-Standard-Inhouse-Format übergibt. stratEDI ist berechtigt aber nicht verpflichtet, andere vom Kunden gewünschte Formate zu unterstützen.
Wünscht der Kunde die Kommunikation mit cctop über eine anders definierte Schnittstelle, kann er dies stratEDI mitteilen. stratEDI wird sodann ein Angebot für die Übernahme/Anpassung der Schnittstelle schriftlich übermitteln. Ein Anspruch auf Realisierung einer Schnittstelle durch stratEDI besteht nicht.
3.3 WebEDI
WebEDI stellt eine Servicealternative im Rahmen von cctop dar. Unterstützt wird die klassische Auftragsabwicklung, d.h. der elektronische Austausch von Bestellungen, Lieferscheinen und Rechnungen. Die Anwendung ist von der GS 1 Germany zertifiziert.
Dem Kunden wird die Möglichkeit geboten, sich mit einem einfachen Browser ohne zusätzliche Software auf dem zentralen Webserver cctop einzuloggen. Nach Eingabe seines Benutzernamens und Passwort kann der Kunde online seine Bestellungen in einem geschützten Raum lesen und auf Papier ausdrucken. Diese werden auf konventionelle Art und Weise bearbeitet, d.h. eine Änderung der bestehenden Prozesse ist nicht erforderlich.
Elektronische Lieferavise und Rechnungen erstellt der Kunde in sog. Online-Formularen unter Nutzung des Turnaround-Verfahrens, d.h. nur ein Teil der notwendigen Informationen muss neu erfasst werden. Lieferschein- und Rechnungsdaten werden nach Erfassung nach EDIFACT/EANCOM konvertiert und an den EDI-Partner des Kunden übermittelt.
3.4 Archivierung der bearbeiteten Daten
stratEDI wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht als freiwillige unterstützende Leistung für den Kunden die vom Kunden übergebenen und von stratEDI bearbeiteten und weitergeleiteten Daten nach eigenem Ermessen archivieren.
4. Testphase
Für beide Arten des cctop-Dienstes, Classic-EDI und WebEDI gilt gemeinsam weiter folgendes:
Nach Einrichtung der Schnittstelle durch den Kunden bzw. Eingang der Erklärung des Kunden, dass dieser cctop in Anspruch nimmt, wird das Funktionieren der Kommunikation zwischen dem Kunden und dem EDI-Partner getestet.
Dazu erstellt der Kunde oder Partner reale Testdaten, welche über cctop an den EDI-Partner oder den Kunden weitergeleitet werden. Der EDI-Partner gleicht das Ergebnis der Datenübermittlung zusammen mit dem Kunden ab und meldet etwaige Fehler an stratEDI und den Kunden.
Für die Dauer dieses Tests hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass seine Daten auch auf anderem Wege als über cctop an den EDI-Partner gelangen, z.B. durch Übersendung schriftlicher Unterlagen. stratEDI übernimmt in dieser Testphase keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtzeitigkeit der Übermittlung der Daten.
Treten keine Fehler mehr auf, erklärt der Kunde die Freigabe des Datenverkehrs mit dem EDI-Partner gegenüber stratEDI. Eine Meldung per E-Mail reicht aus. Ab Eingang der Meldung über die Freigabe des Datenverkehrs durch den Kunden und EDI-Partner bei stratEDI beginnt der Echtbetrieb.
5. Leistungserbringung durch stratEDI
5.1 Verfügbarkeit
stratEDI stellt den cctop-Dienst grundsätzlich 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 12 Monate im Jahr zur Verfügung. Ausgenommen ist eine Ausfallzeit von 3 % pro Monat für notwendige Wartungs- und Pflegearbeiten. stratEDI wird diese Arbeiten möglichst zwischen 22.00 und 6.00 Uhr vornehmen.
5.2 Einschränkungen für Dienstleistungen
stratEDI bedient sich zur Übermittlung der Daten eines Rechenzentrums und eines Providers, bei dem stratEDI die notwendige Übermittlungstechnologie X.400 beauftragt hat. Für Unterbrechungen der Verfügbarkeit der cctop-Dienste von stratEDI, die aus dem Verantwortungsbereich des Rechenzentrums und/oder Providers stammen, ist stratEDI nicht verantwortlich.
6. Vergütung, Zahlung
6.1 Vergütung
Für die unter Ziffer 3 aufgeführten Leistungen erhält die stratEDI GmbH eine Vergütung. Die Tarife sind auf www.cctop.de unter dem Punkt ‚Preise' aufgelistet.
6.2 Beginn der Zahlungspflicht
Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt unabhängig davon, wann er den Echtbetrieb aufnimmt, 6 Wochen nach Registrierung.
6.3 Zusätzliche Leistungen
Leistungen, die über die in 6.1 definierten laufenden Leistungen hinausgehen sowie First- und Second-Level-Support werden nach Aufwand berechnet, wobei Arbeitswerte von jeweils 15 Minuten abgerechnet werden. Der Kunde vergütet jede angefangene Viertelstunde mit den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste von stratEDI. Diese kann auf der Registrierungsseite von cctop unter (www.cctop.de) eingesehen werden.
6.4 Abrechnung
stratEDI rechnet über die erbrachten Leistungen jeweils monatlich ab und übersendet darüber eine Rechnung unter Beifügung einer Abschrift der zugrunde liegenden Berechnung.
Die Rechnung wird papierlos als PDF-Datei versendet. Jede Rechnung ist mit einer für den Vorsteuerabzug benötigten qualifizierten elektronischen Signatur versehen (§14 UStG).
Sollte ein elektronischer Empfang nicht möglich sein, wird die Rechnung gegen eine Pauschale von 3,00 EUR postialisch versendet.
Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
6.5 Preiserhöhungen
stratEDI ist berechtigt, die Preise anzuheben mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsanfang. Die Ankündigung erfolgt mit Veröffentlichung auf der Registrierungsseite von cctop.
7. Behandlung von Störungen, Reaktionszeit
Meldet der Kunde aufgetretene Fehler, wird stratEDI innerhalb von 2 Stunden mit den Mängelbeseitigungsarbeiten beginnen und diese innerhalb der üblichen Arbeitszeiten, montags bis freitags 7.30 - 17.00 Uhr (außer gesetzlicher Feiertage in Nordrhein-Westfalen) fortsetzen.
8. Haftung
Für den Fall, dass stratEDI GmbH eine Pflicht verletzt hat, gilt folgendes:
8.1
stratEDI haftet für ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz höhenmässig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
Darüber hinaus haftet stratEDI nur in folgendem Umfang:
Der Kunde hat stratEDI zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde kündigen und/oder Schadensersatz verlangen.
8.2
Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch stratEDI geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf 100.000,00 €, höchstens für zwei Fälle im Vertragsjahr, begrenzt.
8.3
Ist der Kunde für Umstände, die einen Schadensersatzanspruch gegenüber stratEDI auslösen, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Schadensersatz berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eingetreten, ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen.
8.4
Ist der Kunde Unternehmer, gilt zusätzlich folgendes:
Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch stratEDI GmbH geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 Abs. 3 in Verb. mit § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 in Verb. mit § 286 BGB) sind auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Dreifachen des durchschnittlichen laufenden Monatsentgeltes der letzten drei Monate begrenzt. Dauert das Vertragsverhältnis noch nicht so lange, gilt der letzte Monat. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
8.5
Die Haftung von stratEDI wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.6
Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z.B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (u.a. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
stratEDI haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9. Laufzeit, Kündigung
9.1 Laufzeit
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit schriftlich zum Ende des auf den Tag des Zugangs der Kündigung folgenden Monats gekündigt werden.
9.2 Kündigung
Die Kündigung hat schriftlich und als Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen.
stratEDI behält sich das Recht vor, bei ausbleibender Zahlung für die Nutzung des Dienstes nach schriftlicher Zahlungserinnerung und Mahnung den Zugang zu sperren und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Das Recht der Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Abwicklung
Im Falle einer Kündigung hat der Kunde selbst dafür zu sorgen, dass die von ihm durchgeführten Transaktionen bei ihm dokumentiert werden können. Eine Dokumentation der abgewickelten Geschäftsvorfälle oder auch der Umsetzungsregeln oder eine Offenlegung der technischen Vorgänge bei der Konvertierung seiner Daten ist nicht geschuldet. Insoweit handelt es sich um das Know-How von stratEDI, das unter keinen Umständen herausgegeben wird.
10. Geheimhaltung, Datenschutz
stratEDI ist verpflichtet, die erhaltenen Daten streng geheim zu halten. Die Daten sind in einer Weise aufzubewahren, dass jeder unbefugte Zugriff Dritter unzulässig ist. Das gilt auch für den Zugriff von Mitarbeitern aus dem Hause von stratEDI, die nicht unmittelbar mit der Bearbeitung dieser vom Kunden übergebenen Daten befasst sind.
Alle Mitarbeiter von stratEDI sind auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
Es finden regelmäßige Unterrichtungen im Datenschutzrecht statt.
11. Allgemeines
11.1 Schriftform
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, soll die unwirksame Klausel durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Das gilt auch für das Füllen von Lücken.
11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieses Vertrages ist Gevelsberg.
11.4 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
11.5 Abtretung
Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden gegen stratEDI aus diesem Vertrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von stratEDI unzulässig. Ein Anspruch auf die Zustimmung besteht nicht.